Verkaufsrichtlinien und Verhaltenskodex für Verkäufer
Weil’s nicht egal ist, wie wir handeln.
SICHER. HANDELN
Von allen Partner-Verkäufern wird erwartet, das sie sich bei der Erstellung von Angeboten bei Marillas an die folgenden Richtlinien halten. Verstöße des Verkäufers und verbotene Inhalte können dazu führen, dass das Marillas-Konto gesperrt wird.
Wir sind für Sie da: kundenservice@marillas.eu
Haftungsausschluss:
Obwohl wir uns stets um die Richtigkeit der Produktangaben auf unserer Internetseite bemühen, kann es mitunter vorkommen , dass Hersteller ihr Zutatenverzeichnis ändern. Die Produktverpackungen und zugehörigen Dokumente enthalten möglicherweise Angaben, die über die auf unserer Internetseite gemachten Angaben hinausgehen und/oder sich von ihnen unterscheiden. Sämtliche Produktangaben auf unserer Internetseite werden allein zu Informationszwecken bereitgestellt. Wir empfehlen Ihnen, sich nicht allein auf die Angaben zu verlassen, die auf unserer Internetseite angezeigt werden, sondern sich vor Gebrauch bzw. Verzehr der Ware stets auch sorgfältig die Etiketten, Warnhinweise und Anleitungen durchzulesen, die mit der Ware geliefert werden. Sollten Sie Sicherheitsbedenken gleich welcher Art haben oder weitere Angaben zur Ware wünschen, lesen Sie bitte sorgfältig die Angaben auf den Etiketten und der Verpackung und wenden sich an den Hersteller. Die Angaben auf dieser Internetseite können eine fachkundige Auskunft Ihres Arztes, Apothekers oder einer anderen medizinischen Fachkraft nicht ersetzen. Bei Fragen zur Verträglichkeit, zu Risiken oder Nebenwirkungen der Einnahmen oder Anwendung des Produktes wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker. Unsere Beschreibungen und sonstigen Angaben zu den Waren dienen nicht dem Zweck der Diagnose, Behandlungen, Heilung oder Vorbeugung einer Krankheit oder eines Gesundheitszustandes. Marillas.eu haftet nicht für ungenaue oder unrichtige Produktangaben seitens der Hersteller oder Dritter. ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
Bau deinen Shop auf – und gleichzeitig Vertrauen
Dein Shop-Profil ist Dein ,,Schaufenster“ und die erste Anlaufstelle für Käufer, die Dich etwas besser kennenlernen möchten. Du kannst damit gleichzeitig Kundenvertrauen und Deine eigene Marke aufbauen. Wenn Kunden sehen, dass hinter Deinem Shop ein echter Mensch steht, fühlen sie sich beim Kauf automatisch sicherer. Außerdem freuen Sie sich über kleine Einblicke, wie Deine Produkte eigentlich entstanden sind.
Marillas-Stores
Ganz gleich, wie groß Ihre Marke ist, mit Marillas-Stores können Sie ihren Kunden-Innen ihre Geschichte, ihre Vision und Ihre Produkte näher bringen. Programmiere -oder Designkenntnisse sind dafür nicht notwendig. Die Seite wird automatisch für Desktop, Mobil- und Tablet-Browser eingerichtet.
LUCID- Verpackungsregister? für Deutschland
HOW TO VERPACKUNGSGESETZ
Sie verkaufen über einen Marktplatz
Sie sind gemäß Verpackungsgesetz für die Beteiligung (synonym:“Lizenzierung“) folgender Verpackungen an einem dualem System verantwortlich.
Wichtig: Im Rahmen der VerpackG-Novelle müssen Marktplätze ab Juli 2022 einer Kontrollpflicht nachkommen. Wir als Marktplatzhändler’in müssen dann Nachweise über die Linzenzierung bei ihrem dualen System sowie die Registrierung in LUCID vorweisen, um weiter über Marktplätze nach Deutschland verkaufen zu können.
Änderungen seit 1.Juli 2022
Am 1.Juli 2022 sind Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten: Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Neu ist auch die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben. Informieren Sie sich zu den gesetzlichen Neuerungen.
(https://lucid.verpackungsregister.org)
Schützen Sie Ihr Unternehmen!
Wir kommen hier unser Verantwortung nach und möchten Sie über diese Thema vorweg etwas sensibilisieren und zu erhöhter Wachsamkeit aufrufen!
IDENTITÄTSBETRUG BEI UNTERNEHMEN IST EIN <BLÜHENDES GESCHÄFT>
Identitätsbetrug bei Unternehmen ist ein “blühendes Geschäft“ in der B2B-Welt. Der Umfang und die ständige Ausbreitung des Betruges erfordern proaktive Maßnahmen zum Schutz des Unternehmervermögens und seiner Identität. In den vergangenen Wochen erhielt Coface Informationen zu mehreren Betrugsfällen im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl, daher rufen wir zu erhöhter Vorsicht auf.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKTIEREN SIE BITTE DAS SALES TEAM ODER BESUCHEN SIE DIE WEBSITE:
www.coface.at
sales-austria@coface.com
MARILLAS EINKAUFSRICHTLINIEN
Wir von Marillas bestellen niemals außerhalb unseres Systems.
Alle unsere Produzenten-Händler mit denen wir Geschäftlich zu tun haben, Mit denen pflegen wir eine bei uns sind Sie Partner eine langjährige Lieferanten Beziehung.
Wir von Marillas schließen keine Verträge ohne eines vorhergehenden persönlichen Kennenlernens und Kontakt ab.
Alle unsere E-MAIL Adressen enden ausschließlich mit…………@marillas.eu. Alle anderen E-Mail sind nicht von uns. Sollte wir über diverse unerlaubte Handlungen darüber Kenntnis erhalten, erstatten wir ausnahmelos Anzeige.
Missbrauch der Verkaufswebsite von Marillas
Die Verkaufswebsite von Marillas steht allen Verkäufern zur Verfügung. Wenn ein Partner-Verkäufer wiederholt unverhältnismäßig große Datenmengen hochlädt oder die Website anderweitig in einer unangemessenen Weise nutzt, kann dies zu einer unverhältnismäßigen Auslastung der Website führen und den Zugriff anderer Partner-Verkäufer auf die Website beeinträchtigen.
Verhaltenskodex für Partner-Verkäufer
Mit Marillas erreichen Sie Millionen von Kunden. Wir bemühen uns, ein faires und vertrauenswürdiges Einkaufs-und Verkaufserlebnis sicherzustellen. Bei Marillas Marketplace erwarten wir von Ihnen, die im Folgenden beschriebenen Prinzipien des Verhaltenskodex zu befolgen.
Prinzipien des Verhaltenskodex für Partner-Verkäufer:
° Halten Sie alle geltenden Gesetze ein und befolgen Sie alle Marillas-Richtlinien.
° Halten sie die Kontoinformation aktuell.
° Stellen Sie sich nicht falsch dar.
° Handeln Sie immer so, dass Marillas-Kunden den Einkauf als vertrauenswürdig empfinden.
° Führen Sie keine Produkte auf, die Marillas-Kunden schädigen könnten.
° Unterlassen Sie irreführendes, unangebrachtes oder anstößiges Verhalten. Dies gilt für alle Aktivitäten.
Hierzu zählen unter anderem:
° Die Informationen in ihrem Konto
° Die Informationen in Angeboten, Inhalten oder Bildern
° Die Kommunikation zwischen Ihnen und Marillas oder Ihnen und unseren Kunden
Verhalten Sie sich jederzeit fair. Zu unfairem Verhalten zählt unter anderem Folgendes:
° Verhalten, das als Manipulation oder „Spiel“ im Rahmen des Kauf- oder Verkaufsprozesses betrachtet werden könnte
° Aktionen, die als Manipulation von Kundenrezensionen wahrgenommen werden könnten, einschließlich direkter
oder indirekter Beiträge zu fälschen, irreführenden oder nicht authentifizierten Inhalten
° Aktivitäten, die als Versuch wahrgenommen werden könnten, die Suchergebnisse oder Verkaufsranglisten
von Marillas zu manipulieren
° Aktionen, die absichtlich Schäden für einen anderen Partner-Verkäufer, seine Angebote oder Bewertungen von Marillas zu verursachen
° Unterhalten Sie nur ein Konto in Seller Central für jede Region, in der Sie verkaufen, es sei denn, Sie haben
ein rechtliches geschäftliches Interesse an der Eröffnung eines zweiten Kontos; alle Konten müssen ordentlich geführt werden. Beispiele für ein rechtmäßiges geschäftliches Interesse umfassen:
° Sie haben mehrere Marken und führen zu jeder ein gesondertes Unternehmen
° Sie stellen Produkte für zwei unterschiedliche und gesonderte Unternehmen her
° Sie werden für Marillas-Programm rekrutiert, das gesonderte Konten erfordert
Von Mensch zu Mensch
Das miteinander das steht bei uns immer im Vordergrund, wir behandeln alle Menschen gleich und wir sind sehr bemüht uns so Rasch wie nur möglich, Ihr Anliegen zu bearbeiten, weil wir halt auch nur Menschen sind die im Hintergrund für Sie arbeiten.
Copyrights
Der Inhalt unserer Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der Zustimmung. Wir bestehen bei Links darauf, das die Web-Seite alleiniger Bestandteil des Browser-Fenster ist. Die Informationen dürfen im Übrigen nicht verändert oder verfälscht werden. Bei Weitergabe oder Vervielfältigung bitten wir um Quellenangabe.
NEUE EU-VERORDNUNG
Produktsicherheit
WAS HÄNDLER IN ZUKUNFT FÜR PRODUKTSICHERHEIT TUN MÜSSEN
Allgemeiner Handel
WAS ÄNDERT SICH FÜR HÄNDLER?
Grundsätzlich nicht viel: Wenn spezielle Vorschriften bestehen, die die Sicherheit der Produkte regeln, dann mussten Sie sich immer schon an diese Vorschriften halten. Wenn es keine speziellen Vorschriften gibt, dann war die Sicherheit von Produkten auch jetzt schon durch die Produktsicherheitsrichtlinie – in Österreich umgesetzt im Produktsicherheitsgesetz 2004 – geregelt. Händler treffen schon nach der derzeitigen Rechtslage Überprüfungs- und Überwachungspflichten, z.B. dürfen sie keine Produkte liefern, von denen sie wissen oder den Verdacht haben, dass sie nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen oder müssen Hinweise auf eine vom Produkt ausgehende Gefährdung weitergeben. Solche Überprüfungs- und Überwachungspflichten sind also nichts neues.
Gänzlich neu sind die Regelungen über den Fernabsatz: Werden Produkte online im Wege des Fernabsatzes verkauft (z.B. über einen Onlineshop), so müssen Im Produktangebot (also z.B. auf der Produktdetailseite im Webshop) zusätzliche Informationen hinzugefügt werden. Das sind Informationen über den Hersteller und ggf. die verantwortliche Person innerhalb der EU, Informationen über das Produkt (Produktbild, Art des Produktes, Produktidentifikation) sowie Warn und Sicherheitsinformationen. Diese Informationen müssen auch beim Verkauf über Online-Marktplätze (z.B. Marillas) bereitgestellt werden. Es davon auszugehen, dass Produktangebote von den Marktplätzen gesperrt werden, wenn der Marktplatz-Verkäufer diese Informationen nicht vorlegen kann.
WICHTIGE INFOS ZUM EINWEGPFAND IM ONLINE-HANDEL
Einwegpfand
WELCHE PRODUKTE SIND BETROFFEN?
An den 1. Januar 2025 wird der Einwegpfand für alle verschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern eingeführt. Diese Produkte sind durch ein Pfandlogo gekennzeichnet. Das Gilt auch für den Onlinehandel. Händler, die Getränke in PET-Flaschen und Dosen verkaufen, müssen sich darauf einstellen.
WAS IST BEI SELBST IMPORTIERTEN GETRÄNKEN ZU TUN?
Auch aus dem Ausland eingeführte Produkte sind vom Einwegpfand betroffen. Übernimmt der ausländische Erzeuger oder Händler die erforderlichen Registrierungen nicht, dann sind Sie als Importeur dafür verantwortlich. Jeder betroffene Artikel muss bei Recycling Pfand Österreich registriert werden, damit er am Pfandkreislauf teilnehmen kann und vom Rücknahme-Automat oder den manuellen Rücknehmern erkannt wird. Auf den Verpackungen muss das Pfandlogo und der EAN-Code platziert werden, damit für Konsumenten eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt.
MÜSSEN SIE EINWEGVERPACKUNGEN ZURÜCKNEHMEN?
Grundsätzlich besteht keine Rücknahmepflicht, wenn Sie Ihre Produkte per Post, Paketdienst oder Spedition versenden. Sie sind jedoch verpflichtet, den Pfand von 25 Cent pro Gebinde zu erheben. Der eingehobene Pfand ist dann aber nicht abzuführen, sondern gleicht das Ihnen von Ihrem Lieferanten verrechnete Einwegpfand aus. Wenn Sie Ihre Produkte mit eigenem Lieferdienst ausliefern, sind Sie zur Rücknahme der leeren Verpackungen und zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Da Konsumenten Einweggetränkeverpackungen jedenfalls bei einer Rücknahmestellen abgeben müssen und somit ein Zusatzaufwand entsteht, müssen Sie sich als Inverkehrbringer bei Recycling Pfand Österreich registrieren und einen Ausgleichbetrag in Höhe von 0,038 ct je Gebinde bezahlen.
WIE LÄUFT DIE REGISTRIERUNG AB?
Die Registrierung startet voraussichtlich im vierten Quartal 2024 Als Onlinehändler geben Sie eine Prognose der Absatzmenge aller über Paketdienste zugestellten Gebinde an und melden diese monatlich.
GIBT ES EINE ÜBERGANGSFRIST?
Bis Ende des Jahres 2025 gilt eine Übergangsfrist. Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.
Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig vorbereitet sind!
Betriebshaftpflicht- Versicherung für Marillas- Händler wird Pflicht
Haftpflicht
WARUM JETZT?
Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz der EU -(Beitrag siehe vorhergehenden Bericht), Diese Verordnung betrifft auch Marktplätze wie Marillas und zwingt sie dazu, sicher zustellen, dass die auf ihrer Plattform verkauften Produkte den neuen Sicherheitsstandards entsprechen.
GESENKTE UMSATZSCHWELLE
Früher galt die Pflicht erst ab € 10.000,- Umsatz, nun wurde die Grenze auf € 5.000,- gesenkt. Wer diesen Umsatz in einem Monat erreicht, hat 30 Tage Zeit, die Versicherung nachzuweisen.
ERWEITERTE DECKUNGS- ANFORDERUNGEN
Die Versicherung muss neben der Produkthaftung auch Betriebshaftung und Rückrufkosten abdecken. Das schützt Käufer und Marillas bei Schadenfällen noch umfassender.
Suchen Sie sich Versicherungen, (z.B. Exali ), ist eine beliebte Wahl für Onlinehändler, die diese neuen Standards erfüllen und deren Policen speziell auf E-Commerce abgestimmt sind und alle Marillas – Anforderungen abdecken.